Subjektfinanzierung (Bundesbeiträge) Zürich, Bern, Luzern und St. Gallen
Finanzierung von vorbereitenden Kursen auf eidgenössische Prüfungen (eidg. Fachausweise, eidg. Höhere Fachprüfungen)
Auch Sie können von der subjektorientierten Finanzierung profitieren! Der Bund unterstützt grundsätzlich auch Ihr Weiterbildungsvorhaben der höheren Berufsbildung: auf Stufe eidg. Fachausweis (FA), z. B. Technische Kaufleute eidg. FA. (Teilmodule: Bürofachdiplom VSH, Handelsdiplom VSH, Höheres Wirtschaftsdiplom VSK), eidg. Diplom (HFP) oder eine Höhere Fachschule (HF)! Alle Bildungsteile (Module) bzw. Teilabschlüsse die einem Bildungsgang zugeordnet werden können, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, können unterstützt werden.
Die Vernehmlassung zur Änderung der Berufsbildungsverordnung für die Regelung des Vollzugs dauerte vom 22. Februar bis 30. Mai 2017. Am 15. September 2017 erschien die Pressemitteilung über den definitiven Entscheid des Bundesrats. Die Bundesbeiträge für Fachausweise und Höhere Fachprüfungen wurden per 1. Januar 2018 eingeführt - und betragen 50 % der Kurskosten für einen Kurs, der auf eine eidgenössische Prüfung (Fachausweis/Höhere Fachprüfung) vorbereitet. (Quelle – Stand September 2017)
Weiterführende wichtige Informationen zum Antrag der Subjektfinanzierung für Lernende/Studierende finden Sie auf der offiziellen Plattform des Bundes mit dem Informationsblatt des SBFI zur Subjektfinanzierung sowie der Liste der vorbereitenden Kurse.
Zur Liste mit den vorbereitenden Kursen für Zürich
Zur Liste mit den vorbereitenden Kursen für Bern
Zur Liste mit den vorbereitenden Kursen für Luzern
Zur Liste mit den vorbereitenden Kursen für St. Gallen
Zudem auf dieser Plattform finden Sie 4 Rubriken
1) mit Angaben, ab wann diese Finanzierung gilt
2) mit Angaben, wer die Beiträge erhält
3) mit Angaben zu den Voraussetzungen, damit Sie Beiträge erhalten
4) ;mit Angaben zur finanziellen Unterstützung (auch durch Dritte)
Beachten Sie: Diejenigen, die einen prüfungsvorbereitenden Bildungsgang (eidgenössische Berufs- oder Höhere Fachprüfung) nach dem 01. Januar 2017 begonnen haben, und bis heute keinen Anspruch auf einen Kantonsbeitrag hatten, können trotzdem in den Genuss einer Finanzierung des Bundes kommen - Voraussetzung: "Es wurde ein auf der Liste der vorbereitenden Kurse verzeichneter Kurs (bzw. mehrere vorbereitende Kurse) absolviert. Als Nachweis ist eine Bestätigung über die vom Absolvierenden bezahlten sowie die anrechenbaren Kursgebühren (Zahlungsbestätigung) einzureichen. Die Zahlungsbestätigung wird den Kursteilnehmenden bzw. Absolvierenden von den Kursanbietern ausgestellt für Kurse, die auf der Liste der vorbereitenden Kurse verzeichnet sind und mit Kursbeginn nach dem 1.1.2017 (vorausgesetzt, die Kurse wurden nicht kantonal über die interkantonale Fachschulvereinbarung FSV subventioniert). Das SBFI empfiehlt den Kursteilnehmenden bzw. Absolvierenden, sich ab Herbst 2017 bei ihren Kursanbietern nach der Zahlungsbestätigung zu erkundigen (Quelle: siehe oben, Rubrik 3)."